Beitragsordnung: Stand 16.03.2015, gültig ab 01.01.2016

 

 

 

1.

 

Die Beiträge sind für alle Mitglieder ein Jahresbeitrag

   
         

2.

 

Beitragsgruppen

   
         
 

2.1.

Aktive Einzelmitglieder

a)

b)

245,-- Euro

150,-- Euro

 

2.2.

Aktive Ehepaare

a)

b)

+

460,-- Euro

150,-- Euro

150,-- Euro

 

2.3.

Familienermäßigung

Sind beide Eltern aktive Vollmitglieder, zahlen die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur die Hälfte des Jahresbeitrags

   
 

2.4.

Aktive Schüler, Studenten, Auszubildende bis zum Jahr der Vollendung des 25. Lebensjahres

a)

b)

120,-- Euro

150,-- Euro

 

 

2.5.

Aktive Jugendliche bis zum Jahr der Vollendung des

18. Lebensjahres

 

 

100,-- Euro

 

2.6.

Kinder bis zum Jahr der Vollendung des 9. Lebensjahres

  60,-- Euro
 

2.7.

Fördernde (passive) Mitglieder

 

30,-- Euro

 

2.8.

Bei einer Schnuppermitgliedschaft (für 1 Jahr) sind 50 v.H. des normalen Beitrags zu zahlen. Eine Schnuppermitgliedschaft gibt es nur für Erwachsene und es ist Thekendienst abzuleisten.

   

3.

 

Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.

   
         

 

 

4.

 

Allgemeine Beitragsbedingungen

 

4.1.

Der unter a) genannte Beitragsanteil wird im Februar des Beitragsjahres

per Lastschrift eingezogen.

 

4.2.

Der unter b) genannte Beitragsanteil wird zum 31.10.des Beitragsjahres

fällig. Er entfällt bei Ableistung des Thekendienstes im laufenden

Beitragsjahr.

5.

 

Umlagen werden, falls erforderlich, vom Vorstand festgelegt und der Jahreshauptversammlung bzw einer zu diesem Zweck einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Beschlussmehrheit gemäß § 10 Punkt 3 der Satzung.

6.

 

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

7.

 

Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen auf Antrag eine Ermäßigung des Beitrags zu beschließen.