Beitragsordnung: Stand 16.03.2015, gültig ab 01.01.2016
1. |
Die Beiträge sind für alle Mitglieder ein Jahresbeitrag |
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2. |
Beitragsgruppen |
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2.1. |
Aktive Einzelmitglieder |
a) b) |
245,-- Euro 150,-- Euro |
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2.2. |
Aktive Ehepaare |
a) b) + |
460,-- Euro 150,-- Euro 150,-- Euro |
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2.3. |
Familienermäßigung Sind beide Eltern aktive Vollmitglieder, zahlen die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur die Hälfte des Jahresbeitrags |
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2.4. |
Aktive Schüler, Studenten, Auszubildende bis zum Jahr der Vollendung des 25. Lebensjahres |
a) b) |
120,-- Euro 150,-- Euro
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2.5. |
Aktive Jugendliche bis zum Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres
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100,-- Euro |
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2.6. |
Kinder bis zum Jahr der Vollendung des 9. Lebensjahres |
60,-- Euro | ||
2.7. |
Fördernde (passive) Mitglieder |
30,-- Euro |
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2.8. |
Bei einer Schnuppermitgliedschaft (für 1 Jahr) sind 50 v.H. des normalen Beitrags zu zahlen. Eine Schnuppermitgliedschaft gibt es nur für Erwachsene und es ist Thekendienst abzuleisten. |
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3. |
Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit. |
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4. |
Allgemeine Beitragsbedingungen |
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4.1. |
Der unter a) genannte Beitragsanteil wird im Februar des Beitragsjahres per Lastschrift eingezogen. |
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4.2. |
Der unter b) genannte Beitragsanteil wird zum 31.10.des Beitragsjahres fällig. Er entfällt bei Ableistung des Thekendienstes im laufenden Beitragsjahr. |
5. |
Umlagen werden, falls erforderlich, vom Vorstand festgelegt und der Jahreshauptversammlung bzw einer zu diesem Zweck einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Beschlussmehrheit gemäß § 10 Punkt 3 der Satzung. |
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6. |
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. |
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7. |
Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen auf Antrag eine Ermäßigung des Beitrags zu beschließen. |