Förderrichtlinien

 

Zur Teilnahme an den Fördermaßnahmen verpflichtet sich der/die Spieler/in zu folgenden Maßnahmen oder erfüllt diese bereits:

 

Basismaßnahmen:

 

  • Teilnahme an Mannschaftswettbewerben
  • Teilnahme an den Stadtmeisterschaften
  • Teilnahme an Verbandsspielrunde z.B. Kreismeisterschaften, Bezirksmeisterschaften, Westfalenmeisterschaften
  • Teilnahme am Konditionstraining
  • Sportliches Verhalten,  Soziales Engagement im Tennisverein, Mithilfe bei vereinseigenen Turnieren, Frühjahrsinstandsetzung o.ä.
  • Lustloses Match- und Trainingsverhalten führt zum sofortigen Ausschluss von der Förderung

 

 

 

Teilnahme an Mannschafts- bzw. Medenspielen:

 

  • Der/die Spieler/in  spielt in der Sommer- und Wintersaison bei den Medenspielen der Altersstufen zugeordneten Mannschaft für den TC RW Schwerte. Die Entscheidung zu welchen Terminen der/die Spieler/in eingesetzt wird obliegt dem Trainer/ Mannschaftsführer.
  • Nicht-Teilnahme seitens des Spielers/der Spielerin ist mit dem Sportwart/Jugendwart abzusprechen.
  • Vereinbart wird die Anwesenheit an allen Spieltagen.

 

 

 

Turniere:

 

  • Der/die Spieler/in ist verpflichtet, unabhängig von vereinsinternen Maßnahmen, sich auf jeden Wettkampf sorgfältig vorzubereiten und an den Wettkämpfen sportlich fair und mit vollem Einsatz teilzunehmen.
  • Der Spieler/die Spielerin unterliegt während der Spiele in allen sportlichen und disziplinären Angelegenheiten der Anordnung der Turnierleitung der Clubverantwortlichen, vertreten durch den Sportwart, Trainer und dem Jugendwart.
  • Die Sportordnung in ihrer Letzten gültigen Fassung gilt als bindend.

 

 

 

Besondere Vereinbarung / Rückzahlung der Förderleistungen:

 

  • Der/die Spieler/in bestreitet im geförderten Jahr und den darauffolgenden 2 Jahren keine Mannschaftsspiele für einen anderen Verein oder tritt diesem bei. Sollte der/die Spieler/in doch den Verein oder die Mannschaft wechseln, so sind die geförderten Maßnahmen an den Verein rückwirkend zu erstatten. Diese Vereinbarung gilt auch über den Zeitraum dieser Vereinbarung und der damit verbundenen Förderung hinaus, jedoch längstens bis zum Ende des 18. Lebensjahrs.
  • Wechselverzicht für die kommende Spielsaison.
  • Werden die Förderbedingungen nicht erfüllt, kann der FV/TC RW Schwerte e.V. eine bis zu 100 % Rückzahlung des Förderbetrages innerhalb von 3 Wochen nach Ende des Förderzeitraumes in Rechnung stellen.

 


Förderungsantrag


Liebe Kinder und Jugendliche,

ab sofort könnt ihr für besondere Leistungen nach unseren Richtlinien einen

Förderungszuschuss beim Förderverein TC RW beantragen.

Den Antrag könnt ihr unter 'Downloads' oder auch in der Mappe vom Förderverein

im Clubhaus finden.